Fachartikel

Wegweiser zum selbstständigen Fitnesstrainer

Der Fitness- und Gesundheitsmarkt wächst derzeit wieder sehr stark und gerade in diesem Dienstleistungssektor werden voraussichtlich in den kommenden Jahren immer mehr qualifizierte Fachkräfte gebraucht. Trotzdem raten wir unseren Absolventen nicht direkt nach ihrer Basic-Trainerausbildung in die Selbständigkeit zu wechseln und ihren festen Beruf zu kündigen. Viel mehr empfehlen wir, sich zuerst mit ihrer Qualifikation ein nachhaltiges 2-tes Standbein aufzubauen und z.B. als ein Trainer auf Teilzeit-Basis in einer Fitnessanlage zu starten. Der entscheidende Schritt in die Selbstständigkeit ist immer auch mit einem finanziellen Risiko verbunden und sollte stets sorgfältig geplant und gut durchdacht werden.

Was sollten Sie persönlich mitbringen?

  • Körperliche Fitness und Freude am Sport
  • Kommunikationsfreude
  • Fähigkeit zur Empathie
  • Eigeninitiative und Selbstverantwortung
  • Kundenorientiertes Handeln
  • Die nötige Disziplin hart für seinen Erfolg zu arbeiten!
  • Die nötige Bereitschaft sich ständig weiterzubilden!

Was sollten Sie fachlich mitbringen?

  • Eine hohe fachliche Kompetenz durch eine möglichst facettenreiche und qualifizierte Ausbildung (mindestens Fitnesstrainer A-Lizenz oder Ernährungstherapeut).
  • Erfahrungen im Bereich Trainingsunterweisung von Einzelpersonen und Personengruppen
  • Erfahrungen in den Bereichen Trainingsplanung- und Gestaltung, Kundenmotivation, Leistungsdiagnostik sowie Evaluierung.
  • Grundkenntnisse über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge (Angebot, Anfrage, Rechnung usw.)
  • Gute PC-Kenntnisse

Über welche finanziellen Mittel sollten Sie verfügen?

Bestimmen Sie zuerst immer Ihre monatlichen Ausgaben so exakt wie möglich.
Um anfängliche Durststrecken zu überbrücken, muss entsprechendes Grundkapital (5-6 Monate) vorhanden sein.

An dieser Stelle empfehlen wir jungen freiberuflichen Fitnesstrainern zu Beginn ihrer Laufbahn immer zuerst von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Diese gilt für Selbständige, die im vergangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 € an Umsatz erzielten und deren für das laufende Geschäftsjahr prognostizierter Umsatz 50.000 € nicht übersteigt. Dies hat den Vorteil einer vereinfachten Einnahmeüberschussrechnung, in welcher Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen gegeneinander dem Finanzamt aufrechnen. Weiterhin brauchen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen zu erheben und diese auch nicht abführen. Nur der Hinweis auf den Paragraphen 19 UStG ist auf der Rechnung deutlich auszuweisen. Ob für Sie diese Regelung infrage kommt, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.

Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Fitness- und Personaltrainer sollte abgeschlossen werden. Ziehen Sie hier einen Steuerberater zu Rate!

Welche Komponenten sind wichtig?

  • Ein hoher Bekanntheitsgrad durch eine professionell gestaltete und informative Webseite.
  • Eine kompetente Präsentation Ihrer Angebotspalette in möglichst vielen sozialen Netzwerken.
  • Eine hohe Präsenz und regelmäßige professionelle Postings in sozialen Netzwerken.
  • Professionell gestaltete Visitenkarten und Flyer 
  • Je besser Sie Ihre Zielgruppe kennen und definieren können, ums so schneller wächst Ihr Kundenstamm!
  • Möglichst aussagekräftige Referenzen und Rezensionen von zufriedenen Kunden.

Wie sehen die weiteren Schritte aus?

  • Melden Sie sich als selbständige Fitnesstrainer beim Finanzamt an!
  • Sie werden anhand folgender Faktoren als freiberuflich eingestuft:
  • Sie sind für mehrere unterschiedliche Kunden tätig.
  • Sie sind diesen gegenüber nicht weisungsgebunden.
  • Sie üben Ihre Arbeitstätigkeit selbständig und ohne Anleitung aus.
  • Sie sind finanziell nicht von einem Kunden allein abhängig.
  • Sie gelten als hochqualifizierte Fachkraft auf Ihrem Gebiet.

Stuft das Finanzamt Sie nicht als Freiberufler ein, benötigen Sie ein Gewerbeschein um selbständig arbeiten zu können. Sind Sie regelmäßig nur für einen Kunden tätig, gilt die der Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Lassen Sie sich hier von einem Steuerberater beraten!

Wo und für wen arbeiten selbständige Fitnesstrainer?

  • Für Privatkunden als externe Personal- oder Kurstrainer im Qutdoor- und Indoor-Bereich
  • Für Fitnessanlagen, Gesundheitszentren und Sportvereine
  • Für Firmen und Betriebe

Welche Komponenten sichern Ihren langfristigen Erfolg?

  • Erweitern Sie stetig Ihren Kompetenzbereich z. B. durch Zusatzqualifikationen im Ernährungssektor, Reha- und Kursbereich!
  • Vergrößern Sie Ihr Netzwerk und suchen Sie sich Kooperationspartner!
    Fitness- und Wellnessanlagen, Praxen, Firmen und Vereine bieten sich an.
  • Erweitern Sie Ihren Kundenstamm und Ihre Zielgruppe (z. B. Senioren 60+, Kinder, Profisportler, Schwangere, Wettkampfathleten)
  • Erweitern Sie Ihre Angebotspalette  (In- und Outdoortraining, Aquafitness, Klettern, Radtouren, Nordic Walking, Yoga usw.)
  • Halten Sie sich auf dem Laufenden durch Weiterbildungen, Vorträge, Seminare, Messen, Newsletter und Bücher.
  • Bauen Sie Ihre Marketingkanäle stetig aus! (Xing, YouTube, Facebook, Instagram usw.)
  • Haben Sie immer auch eine Exit-Strategie wenn etwas Unvorhergesehenes passiert.
  • Was ist, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf so nicht mehr ausüben können?
  • Bleiben Sie demütig, auch wenn der Erfolg sich schnell einstellt! Eine einfache Regel besagt, wer in erfolgreichen Zeiten bescheiden bleibt, kann mit Rückschlägen oder finanziellen Einschnitten besser umgehen und hält Durststecken einfach länger durch.

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